Satzung

Die Satzung einer Stiftung bestimmt ihren Zweck, ihre Struktur und Grundsätze zur Durchführung ihrer Arbeit. Die Satzung der Studierendenstiftung Universität Hamburg wird erst mit Ihrer Gründung in Kraft treten. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt daher lediglich ein Entwurf vor, dessen wesentliche Punkte zwischen den Initiatoren un der Universität Hamburg jedoch abgestimmt sind.

Zweck:

Der Zweck der Studierendenstiftung Universität Hamburg ist die Förderung der Lehre, der wissenschaftlichen Bildung und der Studierenden der Universität Hamburg. Ihr Ziel ist allgemein die Verbesserung der Studienbedingungen. Ihr Arbeitsfeld ist insoweit groß, aber klar abgegrenzt. Es soll unter anderem möglich sein, die Bibliotheken und Institute zu fördern, die Durchführung von Lehrveranstaltungen und Tutorien, die Verbesserung der Raumsituation und natürlich die Studierenden selbst. Förderprojekte, die den Studierenden direkt zugute kommen, sollen stets im Vordergrund stehen - das Unmittelbare vor dem Ungefähren.

Organe:

Stiftungen benötigen einen Vorstand und einen Stiftungsrat. Der Vorstand führt die Geschäfte und soll aus drei Personen mit den Aufgabenfeldern Marketing/Fundraising, Finanzen und Fördeprojekte bestehen.

Der Stiftungsrat wählt den Vorstand und kontrolliert seine Arbeit. Da die Studierendenstiftung Universität Hamburg eine Stiftung unter anderem von und ausschließlich für Studierende sein wird, sind 5 Studierende in diesem Gremium vorgesehen. Die weiteren Mitglieder werden die Universitätspräsidentin und der Vizepräsident für Forschung und Lehre, 3 Professoren, 2 Mitglieder des Akademischen Mittelbaus und 1 Vertreter des Technischen- und Verwaltungspersonals sein.

Gr�ndungsstifter  der Studierendenstiftung Hamburg werden